Einweggebinde – Was hat sich seit Einführung des Dosenpfandes getan?
Die Einführung des so genannten “Dosenpfands” sorgte 2003 für viel Furore bei den Getränkeherstellern und für Verwirrung bei den Verbrauchern. Sechs Jahre später zeigt sich, dass auch ein Pfand, den Siegeszug der Einweggebinde nicht aufhalten kann.
Das “Dosenpfand” heißt eigentlich Einwegpfand und wurde am 1. Januar 2003 eingeführt. Das Pfand gilt für Getränke in Einwegverpackungen, die traditionell in Mehrwegverpackungen abgefüllt wurden. Nachdem der Mehrweganteil bei Getränkeverpackungen seit 1997 unter 72 Prozent gefallen war, führte Umweltminister Jürgen Trittin (Bündnis 90/Die Grünen) das Pfand ein. Betroffen sind alle Einwegverpackungen wie Getränkedosen, Einweg-Glasflaschen und Einweg-PET-Flaschen.
Entwicklung des “Dosenpfandes”
Der einheitliche Pfandwert von 25 ct für alle Einweggebinde von 0,1 bis drei Liter gilt seit dem 29. Mai 2005. Alle Verpackungen für Bier, Biermix-Getränke, Mineral und Tafelwasser, alle Erfrischungsgetränke – auch Eistee und Alcopops – sind seit dem 1. Mai 2006 pfandpflichtig. Seit dem 1. April 2009 ist auch auf Gebinden, die diätetische Getränke verpacken, Pfand. Die einzigen Ausnahmen sind bis heute Milch, Säfte, Spirituosen und Wein, sowie Getränkekartons, Polyethylen-Schlauchbeutel und Folien-Standbeutel.
Bis April 2006 gab es zum Nachteil der Kunden viele verschiedene Pfandsysteme der Hersteller, wie z.B. das Bon- oder Pfandmarken-System oder das P-System der Tankstellen. Jedenfalls konnte der Verbraucher seine leeren Einweggebinde meistens nur dort wieder los werden, wo er sie auch gekauft hatte. Das änderte sich am 1. Mai 2006 mit der Einführung der Rücknahmepflicht. Die Rücknahmepflicht ist nun materialgerichtet und einheitlich geregelt.
Viel Verwirrung – wenig Nutzen
Doch was hat das Pfand eigentlich genutzt? Laut einer Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM), die vom Umweltbundesamt (UBA) in Auftrag gegeben wurde, nicht viel. Im Gegenteil: Die Einweg-Flaschen aus Kunststoff verdrängen zunehmend Mehrweggebinde und Getränkekartons vom Markt. Die Studie zeigt, dass der Anteil an Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften Einweg-Getränkeverpackungen (MövE) weiter zurückgeht und in 2009 gerade einmal bei 51,8 Prozent lag. Dieser Wert liegt weit unter der Zielmarke von 80 Prozent, den die Verpackungsverordnung für Massengetränke nach ihrer dritten Änderung im Jahr 2005 vorgibt. Zwar ist der Anteil von Einweg-Flaschen aus Glas und Dosen stark zurückgegangen, aber der Anteil an umweltschädlichen Einweg-Flaschen aus Kunststoff ist gleichzeitig stark gestiegen.
Bier wird lieber aus der Glasflasche getrunken
Im Jahr 2009 wurden 31,8 Milliarden Getränke verbraucht. Etwa ein Drittel (34,2%) davon sind in umweltfreundlichen Mehrweg-Glasflaschen verkauft worden. 15 Prozent aller Getränke wurden in Mehrweg-Kunststoff-Flaschen verkauft und gerade einmal 2,6 Prozent in ökologisch vorteilhaften Einweg-Getränkeverpackungen, wie Getränkekartons und Standbodenbeutel. Daraus ergibt sich, wie oben genannt, ein MövE-Anteil von 51,8 Prozent. Die andere Hälfte der Getränke wurde in Einweg-Flaschen aus Kunststoff, Dosen und Einweg-Glasflaschen abgefüllt. Wobei die Plastikflaschen alleine einen Anteil von 46,3 Prozent aufweisen.In den verschiedenen Getränkesegmenten zeigt sich allerdings ein unterschiedliches Bild: Bier wird lieber aus der Glasflasche getrunken und zu 88,5 Prozent in diesem Mehrweggebinde verkauft. Demgegenüber ist der MövE-Anteil bei Wasser auf 43,8 Prozent und bei Erfrischungsgetränken auf 37,4 Prozent gesunken.
Kennzeichnung für Einweggebinde
Da Mehrweg nachweislich dazu beiträgt die Abfallmenge zu reduzieren, soll der Kunde diese positive Eigenschaft einer Verpackung bald auf den ersten Blick erkennen können. Eine Initiative der Bundesregierung will eine Kennzeichnungspflicht für Einwegverpackungen einführen. So soll die Unterscheidung zwischen Ein- und Mehrweggebinde einfacher werden. Die Bundesregierung baut damit auf das Gewissen des vernünftigen Konsumenten. *